Lutz Sommerlad

Versicherungsgutachten


Diese Gutachten werden von den Schadensregulierungsabteilungen der großen deutschen Versicherungen, - meistens in Abstimmung mit ihren Versicherungsnehmern - an öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständige in Auftrag gegeben.

Der Sachverständige ermittelt die Schadensursache (Sturm-, Brand-, Sachbeschädigung-, Wassereinbruch-, Materialuntergüte usw.) und die daraus resultierende Schadenshöhe. Diese Befunde werden schriftlich in einem rechtsverbindlichen Sachverständigengutachten mit Bilddokumenten festgehalten, so daß die Schadensregulierung (Antragstellerin) in Abstimmung mit ihrer Mandantschaft (Versicherungsnehmer) weiter verfahren kann.

Versicherungsgutachten sind gesondert zu behandeln und müssen umgehend
(max.1 Woche) erstellt werden. Auch sind „Nachfolgeschäden“ unbedingt zu vermeiden.

Es müssen aber auch eingereichte Kostenvoranschläge auf technische Wertigkeit und auf ortsübliche Preise hin kontrolliert werden. Hier arbeiten Sachverständige mit den Innungen und den Handwerkskammern eng zusammen.

Die Kostennoten für Versicherungsgutachten werden im Allgemeinen pauschaliert abgerechnet. Weitere Informationen finden Sie unter Kostennoten.