Kostennoten
Guter Rat ist teuer, schlechter Rat umso teurer.
Grundsätzlich gilt die Vorschusskostenklausel für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, in der Regel 70%.
Gerichtsgutachten: werden seit dem 01.07.2004 nach dem JVEG abgegolten. Dieses wurde 2020 aktualisiert.
Privatgutachten: Falls nichts anderes vereinbart, entsteht folgende Kostennote:
Grundberatung und Zuständigkeitsprüfung | kostenfrei nach JVEG |
Stundenhonorar einschl. Reiseweg | 125,00 EUR / Std. |
Kilometerpauschale | 0,60 EUR / km |
Hilfskraft (falls nötig) | 62,50 EUR / Std. |
Versicherungsgutachten: für die großen deutschen Versicherungsunternehmen im Bundesgebiet: als Pauschalpreis (Umkreis 150km: ca. 550€)
Schiedsgutachten: Stundenhonorar wie vor.
Schiedsgerichtsverfahren: nach Vereinbarung